Bei der dynamischen Rente erhalten die Versicherten zusätzlich zur garantierten Rente im Rahmen der Überschussbeteiligung eine Rente mit einer einmal jährlich für das nachfolgende Jahr festgelegten Steigerungsrate. Ist ein Rentenniveau einmal erreicht, kann dies nicht mehr abgesenkt werden, also bleibt es entweder gegenüber dem Vorjahr unverändert oder erhöht sich entsprechend des jährlich neu festgelegten Rentensteigerungssatzes.
Die teildynamische Rente ist eine Verbindung aus der dynamischen und der konstanten Rente. Mit den zu erwartenden Überschüssen wird ein Teil nach dem Prinzip der konstanten und ein Teil nach der dynamischen Rentenform zu einer Gesamtrente gebildet. Wie bei der dynamischen Rentenform ist die aus dieser Zuteilung resultierende Rente bezogen auf das einmal erreichte Rentenniveau garantiert; jedoch der Teil aus der konstanten Rentenform stammend, kann auch fallen.
Bei der Form der konstanten Rente wird aus den während der gesamten Rentenbezugszeit zu erwartenden Überschüssen eine zusätzliche Rente gebildet. Bleiben die Überschusssätze konstant, erhält der Versicherungsnehmer eine gleichbleibende Gesamtrente über die gesamte Rentenbezugszeit. Sinken oder steigen die Überschussanteilssätze, passt der Versicherer die Gesamtrente entsprechend um die Änderungen der zusätzlichen Rente an.
Die fallende Rente hat anfänglich eine verhältnismäßig hohe Anfangsrente, wird aber über den Verlauf der Jahre merklich geringer.
Bei der Indexgebundenen Rente wird lediglich die Überschussbeteiligung des Kunden verwendet, um das gesamte Guthaben des Kunden an der Wertentwicklung eines Index zu teilhaben zu lassen. Dies geschieht durch spezielle Finanzmarktinstrumente wie z. B. Optionen (Mehr Informationen zu Indexpolicen finden Sie hier https://ivfp.de/indexpolicen2018/)
Bei der Fondsgebundenen Rente werden die Überschüsse weiterhin in einen Fonds investiert.